ESt Flashcards

(106 cards)

1
Q

Wie erfolgt die Ertragsbesteuerung bei Photovoltaikanlagen ab 2024?

A
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2
Q

Wie stehen §§17 und 20 EStG zueinander im Verhältnis. Bitte insbesondere auf Kapitalverluste eingehen.

A
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3
Q

Wie wird die Nutzung von KfZ durch Unternehmer und Arbeitnehmer ertragssteuerlich und umsatzsteuerlich behandelt?

A
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4
Q

Welche 2 Sperrfristverstöße kennt das UmwStG? Welche 5 Sperrfristverstöße kennt das EStG?

A
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5
Q

Wie werden Influenzier besteuert? Einkunftsarten?

A
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6
Q

Wer ist der Steuergegenstand der ESt?

A

“Wer”? = Personen/Ertragsteuer von nat. Personen
- PersG, KG, GbR nur insoweit Steuersubjekt, als bestimmte Besteuerungsgrundlagen festgelegt werden
- PersG: weder ESt noch KSt –> Transparenzprinzip –> Steuer auf Ebene der Gesellschafter; PersG ggf. GewSt;
- jur. Personen: KSt

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7
Q

Wo wird die Leistungsfähigkeit grundlegend festgelegt und was sagt sie aus?

A
  • AO und GG
  • Leistungsfähigkeit = Ist-Leistungsfähigkeit –> Steuerzahlungsfähigkeit
  • Theorie des disponiblen Einkommens
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8
Q

Was ist das Nettoprinzip der EStG?

A
  • tatsächliche Reineinkommen wird Besteuert
  • durch Einnahmen veranlasste Aufwendungen können als Werbungskosten/Betriebsaufwendungen abgesetzt werden
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9
Q

Wie zeigt sich die Steuergerechtigkeit?

A

Grundsatz der Progression (gestaffelte Steuersätze)

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10
Q

Was ist das Periodizitätsprinzip?

A

Abschnittsbesteuerung

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11
Q

Was ist die horizontale Steuergleichheit?

A

gleiches Einkommen muss gleiche Steuerbelastung haben

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12
Q

Was ist die vertikale Steuergleichheit?

A

unterschiedliche Einkommen müssen entsprechend verschieden besteuert werden

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13
Q

Was ist das Objektive Nettoprinzip der ESt und wo ist es festgelegt?

A

4IVEStG ; #9IEStG –> Erwerbsaufwendungen sind abziehbar

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14
Q

Was ist das Subjektive Nettoprinzip der ESt und wo ist es festgelegt?

A

2IVEStG, #2VEStG –> unvermeidbare Privataufwendungen sind von Bemessungsgrundlage abziehbar

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15
Q

Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig und wo ist sie geregelt?

A
  • # 1IEStG
  • nat. Person
  • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ( #8AO, #9AO)
    • muss nur Möglichkeit haben, Nutzung ist nicht relevant
  • Welteinkommensprinzip
  • 183 Tage in DE –> ESt Pflichtig unbeschränkt
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16
Q

Wer ist fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtig und wo ist sie geregelt?

A
  • # 1IIIEStG
  • Grenzpendler Regelung
  • mind. 90% Einkünfte eh dt. ESt ODER nicht dt. ESt ist unter Freibetrag
  • wegen EuGH Urteil eingeführt
    • Grenzpendler dürfen nicht benachteiligt werden
    • Optierung muss jedes Jahr beantragt werden
  • ist auf inländische Einkünfte #49EStG beschränkt
  • Zusammenveranlagung wenn #1aEStG, #26IEStG erfüllt

-#1aEStG
- nur EU/EWR Staatsbürger
- unbeschränkte Steuerpflicht und Erfüllung quantitativer Voraussetzungen

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17
Q

Wo ist die erweiterte Unbeschränkte Steuerpflicht geregelt?

A

1IIEStG

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18
Q

Was ist die Beschränkte Steuerpflicht und wo ist sie geregelt?

A
  • natürliche Person
  • weder Wohnsitz noch gew. Aufenthalt im Inland
  • besteuert werden inländische Einkünfte nach #49EStG Territorialprinzip
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19
Q

Was ist die sachliche Steuerpflicht des EStG

A
  • ist Tatbestand erfüllt?
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig –> Welteinkommensprinzip
  • beschränkt einkommenspflichtig –> inländische Einkünfte nach #49EStG
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20
Q

Was sind die Einkunftsarten des 49EStG?

A
  1. Land/Forstwirtschaft
  2. Gewerbebetrieb
    1. Betriebsstätte Inland #12AO
    2. ständiger Vertreter #13AO
    3. ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische oder unterhaltende Darbietungen
    4. Veräußerung von inländischen Anteilen i.S.d. #17EStG
    5. Vermietungseinkünfte
    6. Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten in bestimmten Fällen
  3. selbstständige Arbeit
  4. nichtselbsttändige Arbeit
  5. Vermietung und Verpachtung
  6. Kapitalvermögen
    1. Dividenden/Gewinnanteile
    2. Zinsen aus Forderungen
    3. Einnahmen aus der Veräußerung von Zins-und Dividendenscheinen
  7. sonstige #22EStG
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21
Q

Was ist eine Betriebsstätte und wo ist sie geregelt?

A
  • # 12AO
  • jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines
    Unternehmens dient
    • Feste Geschäftseinrichtung: feste Verbindung mit Erde für einen längerfristigen Zeitraum (> 6 Monate)
    • Dienende Funktion: Unternehmenszweck gefördert, bloßer Besitz reicht nicht aus
    • Verfügungsmacht: z.B. Schlüssel
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22
Q

Was ist ein ständiger Vertreter und wo ist er geregelt?

A

-#13AO
- Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und
dabei dessen Sachweisungen unterliegt
- Sachweisungen: Wille Unternehmers bestimmt Tätigkeit Vertreters, dieser muss nicht Arbeitnehmer des Vertretenen sein
- Nachhaltigkeit: Nicht nur vorübergehend (Einmalgeschäften)
- Vollmacht: Faktische Vollmacht idR ok

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23
Q

Was regelt das Abzugsverfahren und wo ist es geregelt?

A
  • # 50aEStG Bruttobesteuerung ohne Veranlagungsmöglichkeit
  • Katalog:
    • inländische künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende, ähnliche Darbietungen
    • Verwertung dieser
    • die zeitlich befristete Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbes. von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, z.B. Plänen, Mustern und Verfahren
    • Aufsichtsratsvergütungen
  • Steuersatz 15% (AR: 30%)
    • kein Abzug wenn Einnahmen je Darbietung <250EUR
  • Betriebsausgaben berücksichtigt wenn:
    • unmittelbarer Zusammenhang mit Einnahmen
    • dem Schuldner vom Pflichtigen nachprüfbar nachgewiesen
    • EU/EWR des Pflichtigen
    • Höhe Abzug:
      • nat. Person: 30% der Nettoeinnahmen
      • Körperschaft: 15% der Nettoeinnahmen
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24
Q

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht und wo ist sie geregelt?

A
  • # 2AStG und #5AStG
  • Wohnsitz in Steueroasen verlegt
  • Voraussetzung: in den letzten 10 Jahren mind. 5 unbeschränkt steuerpflichtig
  • Ziel: verringerung Anreiz Wohnsitzverlegung ins Ausland
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25
Welche sind Haupteinkunftsarten und Nbeneinkunftsarten?
- Land/Forst, Gewerbe, Selbstständige, Nichtselbstständige --> Haupteinkunftsarten - Kapitalvermögen, Vermietung&Verpachtung, sonstige --> Nebeneinkunftsarten
26
Welche sind Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte?
- Land/Forst, Gewerbe, Selbstständige --> Gewinneinkunftsarten - Nichtselbstständige, Kapitalvermögen, Vermietung&Verpachtung, sonstige --> Überschusseinkunftsarten
27
Wo ist das Ermittlungsschema der ESt Geregelt?
#R2EStR
28
Welche Einkünfteermittlungsarten existieren für Gewinneinkünfte und wo sind sie geregelt?
- Betriebsvermögensvergleich - nach #4IEStG --> StB Grundlage - nach #5IEStG --> HB Grundlage - Periodisierungsprinzip --> Abgrenzung ARAP/PRAP - Einnahmenüberschussrechnung - Überschuss Einnahmen über Ausgaben #4IIIEStG - Zufluss/Abflussprinzip
29
Welche Einkünfteermittlungsarten existieren für Überschusseinkünfte und wo sind sie geregelt?
- Ermittlung als Überschuss der Einnahmen über Werbungskosten #8EStG , #9EStG - Zufluss/Abflussprinzip
30
Was ist die Derivative Buchführungspflicht, wo ist sie geregelt und welche Ausnahmen existieren?
- 140AO - HGB Buchfürhungspflicht #238I1HGB - Ausnahme: Einzelkaufmann, die Größenkriterien 2 Jahre in Folge nicht überschreiten #241aHGB : >600TEUR UE oder 60TEUR JÜ
31
Was ist die Originäre Buchführungspflicht, wo ist sie geregelt und welche Ausnahmen existieren?
-141AO - gewerbliche Unternehmner, deren UE im KJ >600TEUR oder Gewinn Gewerbebetrieb >60TEUR - Bestimmte Land und Forstleute
32
Wie ist im ESt Betriebsvermögensvergleich die Gewinnermittlung, die Steuerbaren Bezüge und die Erwerbsaufwendung definiert?
- Gewinnermittlung: #4IEStG, #5IEStG - Steuerbare Bezüge: **Erträge**:vom Betrieb erwirtschaftete (betr. veranlasste) VG-Zugänge (erfolgswirksame BV-Mehrung) - Erwerbsaufwendungen: Aufwendungen: betr. veranlasste VG-Abgänge; im EStG nicht definiert --> Bilanzrecht #4I9EStG, gilt #252INr5HGB, nicht Abflussprinzip, siehe #11II6EStG
33
Wie ist im ESt Einnahmenüberschussrechnung die Gewinnermittlung, die Steuerbaren Bezüge und die Erwerbsaufwendung definiert?
- Gewinnermittlung: #4IIIEStG - steuerbare Bezüge: **Betriebseinnahmen**: Nicht definiert, Zufluss Betriebseinnahmen #11IEStG analog - Erwerbsaufwendungen: **Betriebsausgaben**: #4IVEStG , Abfluss Betriesbausgaben #11IIEStG analog
34
Wie sind Betriebseinnahmen definiert?
- nicht gesetzlich - Anwendung/Anlehnung #8IEstG: Alle Güter, die in Geld/Geldeswert bestehen und iRd Einkunftsarten #13EStG , #15EStG und #18EStG zufließen - Umkehrschluss #4IVEStG : betr. veranlasste Erträge
35
Wie sind Betriebsausgaben definiert?
- #4IVEStG betr. veranlasste Aufwendungen - ursächlicher Zusammenhang Aufwand und Betrieb - Unterscheidung sofort abzugsfähige und Erwerb Abnutzbares AV, nicht abnutzbarem AV und UV
36
Was ist der Grundsatz des Zu/Abflussprinzips?
Erfassung Ein/Auszahlung als Einnahme/Ausgabe zum Zahlungszeitpunkt #11I1EStG, #11II1EStG
37
Wann wird das Zu/Abflussprinzip durchbrochen?
1. regelmäßig wiederkehrende Zahlungen im engen zeitlichen Umfeld (22.12-10.01) --> Erfassung im KJ der wirtschaftlichen Zugehörigkeit #11I2EStG, #11II2EStG 2. Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen von mehr als 5 Jahren: gleichmäßige Verteilung über VZ-Zeitraum 1. Zahlungsdienstleister: Pflicht #11II3EStG 2. Zahlungsempfänger: Wahlrecht #11I3EStG 3. Abnutzbare WG des AV 1. Verteilung AHK über bND #4III3EStG iVm #6VIIEStG und #17EStG 2. Beachtung der Regelung für GWG #4III3EStG iVm #6IIEStG, #6IIaEStG 4. Nicht abnutzbare WG des AV: AHK im Zeitpunkt des *Abgangs* #4III4EStG 5. Anteile KapG/WP/vergleichbare WG, GuB sowie Gebäude des UV: AHK im Zeitpunkt des Abgangs #4III4EStG 6. Darlehen: Aufnahme und Rückzahlung gelten *nicht* als BE/BA
38
Wie sind nach EÜR Entnahmen zu behandeln?
- Bargeld: keinen Einfluss #4IIIEStG - Sachentnahmen: Als Entnahme zu erfassen weil Totalgewinn = Betriebsvermögensvergleich sein muss --> fiktive Bertriebseinnahme - gemeiner Wert/Teilwert - Bsp: Porsche ist mit 20TEUR im Buch aber 50TEUR gemeiner Wert --> 30TEUR Gewinn - bei Entnahme entstehende USt #3IbUStG ist Betriebseinnahme und bei Bezahlung an FA eine Ausgabe
39
Wie sind nach EÜR Einlagen zu behandeln?
- Charakter Betriebsausgaben - privat angeschaffte WG des UV --> EInalgenwert #6INr5EStG und #6INr6EStG --> Betriebsausgaben - Einlage afa-fähiges WG des AV --> betriebsausgaben zzg. RBWbei späterem Ausscheiden - nicht abnutzbares WG des AV --> Einlagenwert erst bei späterem Verkauf/Entnahme als Ausgabe abziehbar
40
Welche Arten der Gewerblichen Einkünfte existieren und wo sind sie genannt?
- #15EStG Einkünfte aus laufender Tätigkeit - gewerbliches Einzelunternehmen #15I1Nr1EStG - Beteiligung gewerbliche PersG #15I1Nr2EStG - persönlich haftender Gesellschafter KGaA #15I1Nr3 - #16EStG Beendigung der Tätigkeit - Veräußerung - Aufgabe - Verpachtung -#17EStG Veräußerung Anteile KapG
41
Was sind die Positiv- und Negativmerkmale der Gewerblichen Einkünfte?
R15 listet alle Merkmale Positivmerkmale - Selbständigkeit - Nachhaltigkeit - Gewinnerzielungsabsicht - Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr #### Negativmerkmale - keine Land und Forstwirtschaft - keine selbständige Arbeit - keine bloße Vermögensverwaltung
42
Was versteht man unter Selbstständigkeit im Kontext der ESt?
- auf eigene Rechnung und Verantwortung - tatsächliches Treffen der Erfolge/Misserfolge und Lasten --> Unternehmensrisiko - Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend - Kein Gewerbebetrieb: Arbeitnehmer weil #1IILStDV weil unter Leitung und Weisung 3.
43
Was versteht man unter Nachhaltigkeit im Kontext der ESt?
- Absicht, Handlung bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen --> selbstständige Erwerbsquelle #BFH11_04_1989VIII266/84BStBl1989II621 #R15_2EStR #H15_2EStH - einmalige Tätigkeit reicht bei entsprechender Absicht aus
44
Was versteht man im ESt unter Vermögensverwaltung?
- idR keine gewerbliche Tätigkeit - steht nicht im Gesetz - Fausformel: Betätigung noch als Nutzung von Vermögen iS einer Fruchtziehung aus zu erhaltenen Substandweren - Umschichtung nicht entscheidend im Vordergrund - Ausnahme: nach außen erkennbare Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
45
Was versteht man im ESt unter Liebhaberei?
- Betrieb nicht nach BWL Grundlagen - nicht nachhaltiger Gewinn - Anlaufverluste steuerlich anzuerkennen, bei Erkennen nichtänderung nicht mehr anzusetzen - Abgrenzungsschwierigkeiten bspw. bei Briefmarken, Malerei, Schriftstellerei, Journalismus, Kleintierzucht
46
Wie sind GewEinkünfte von Einzelunternehmern geregelt?
- Einheitsprinzip - Einkünfte werden bei dahinterstehenden Personen erfasst - schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen EU und dahinterstehenden nat. Person steuerrechtlich nicht anerkannt
47
Wie werden PersG versteuert?
Überschusseinkünfte - Anteilige Zurechnung zu Gesellschafter - WG der PersG anteilig PV Gsellschafter #### Gewinneinkünfte - Gesellschafter ist Mitunternehmer - Anteilige Zurechnung Gewinneinkünfte an MU - Vergütung MU => Gewinneinkünfte - WG der PersG sind BV der Gesellschaft - vom MU an PersG überlassene WG ODER dem MU Anteil dienende WG --> BV der PersG => Sonderbetriebsvermögen - Gesellschafter KEIN Mitunternehmer - Gewinnanteil = Einnahmen KapV bei Gesellschafter, Zinsaufwand bei Gesellschaft - GEsellschaftsanteil idR PV des Gesellschafters
48
Was ist die zweistufige Gewinnermittlung bei PersG?
- #15I1Nr2EStG 1. Stufe: Ergänzungsbilanzen - Sacheinlagen des Gesellschafter, bei der TW>BW --> damit bei Entnahme nicht 100% stille Reserve aufgedeckt werden sondern es wird TW>BW Differenz gegengerechnet 2. Stufe : Sonderbilanzen - SBVI: WG die Eigentum MU ist und unmittelbaren Einsatz im Betrieb haben - notwendiges: WG im Eigentum MU und objektiv zum Unmittelbaren Einsatz im Betrieb der PersG bestimmt, insb. zur Nutzung überlassene WG - gewillkürtes: WG im Eigentum MU und objektiv geeignet und subjektiv bestimmt, Betrieb PersG zu dienen, z.B: bew. WG im Eigentum MU das mind. 10% max. 50% betr. Genutzt - SBV II: WG die MU gehören und nicht unmittelbar betrieblich genutzt werden, aber zur Begründung/Erhaltung/Stärkung Beteiligung genutzt werden - notwendiges: WG von PersG nicht direkt betrieblich genutzt, aber unmittelbarer wirtsch. Zusammenhang mit Beteiligung Gesellschafter (Begründung, Erhaltung, Stärkung), z.B: Darlehen zur Finanzierung Beteiligung, Anteil KapG mit enger Beziehung zur PersG, - gewillkürtes: WG im Eigentum MU und objektiv geeignet und subjektiv bestimmt sind Beteiligung zu fördern, z.B: WP zur Besicherung Darlehens zur Finanzierung Gesellschaftereinlage
49
Wann ist eine PersG gewerblich?
- gewerbliche Tätigkeit #15IIEStG - Gewerbliche Infizierung #15IIINr1EStG - gewerblicher Handel mit Arzneimittel bei Ärzten --> gesamte Praxistätigkeit ist Gewerbebetrieb - Gewerbliche Prägung #15IIINr2EStG - GmbH & Co.KG
50
Wie wird die Mitunternehmerschaft geprüft?
- Gesellschaftsverhältnis - zivilrechtlich Gesellschafter PersG oder wirtschaftlich vergl. Stellung --> verdeckt MU - Mitunternehmerinitiative - Teilhabe unternehmerische Entscheidungen bzw. Ausübung Gesellschaftsrechte (Stimm/Kontroll/Veto) - Mitunternehmerrisiko - Beteiligung Gewinn/Verlust - Beteiligung stille Reserven einschl. GoF
51
Was ist das Gesamhandsvermögen einer PersG?
- Maßgeblichkeitsprinzip - grds #246I2HGB, #246I3HGB - auch nach PersGrechtsmodernisierungsG *MoPeG* - VG/Schulden, die HB nicht zu Gesellschaftsvermögen gehören, können in StB auch nicht dazugehören - Durchbrechung bei fehlender betrieblicher Veranlassung - wenn laut StB notwendiges PV --> kein steuerliches BV
52
Welche Gewinnermittlungsarten im Gesamthands und Sonderbetriebsvermögen der gewerblichen Mitunternehmerschaft?
- PersHG - Gesamthandsvermögen: BVGl #5EStG - Sonderbetriebsvermögen: BVGl #5EStG - andere MU z.B. GbR - Gesamthandsvermögen: BVGl #5EStG ODER EÜR #4IIIEStG - Sonderbetriebsvermögen: BVGl #5EStG ODER EÜR #4IIIEStG Gewinnermittlung SBV folgt Methode für GHV
53
Was sind die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung?
- Sachliche Verflechtung - Überlassung mind. einer wesentlichen Betriebsgrundlage an Betriebsunternehmen - Persöndliche Verflechtung - Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille der an beiden Unternehmen beteiligten Personen - Besitzunternehmen beherrschende Personen = Betriebsunternehmen beherrschende Personen - Beruhbar auf - unmittelbare Mehrheitsbeteiligung - mittelbare Beteiligung - tatsächliche Machtstellung
54
Was sind die Folgen einer Betriebsaufspaltung?
- VuV Einkünfte Besitzgesellschaft --> Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung #15IIEStG - Besitzgesellschaft: Einkünfte Gewerbebetrieb - nicht nur laufende Einkünfte, auch stille Reserven steuervertrickt - GewStPfl. nach #2GewStG
55
Was sind die Voraussetzungen für eine Betriebsveräußerung und wo sind sie geregelt?
- #16EStG iVm #R16IEStR 1. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen 2. einheitlicher Vorgang 3. entgeltich 4. Übergang Erwerber 5. Erwerber *kann* Betrieb fortführen, bisherige Tätigkeit Veräußerers im Betrieb endet
56
Was sind die Voraussetzungen für eine Betriebsaufgabe und wo sind sie geregelt?
- #16IIIEStG iVm #H16IIEStH 1. Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen 2. innerhalb kurzer Zeit - Tarifvergünstigung: anstatt hohe Belastung einmal viele kleine Belastung führt zu begünstigung, soll verhindert werden 3. einheitlicher Vorgang 4. entweder 1. Überführung PV 2. entgeltlich an *verschiedene* Erwerber veräußert 3. teils 1 teils 2 5. Betrieb als selbstständiger Organismus hört auf zu existieren
57
Wie wird der Veräußerungsgewinn nach #16EStG berechnet?
Veräußerungspreis (veräußerte WG) + gem. Wert der ins PV überführten Betr.Grundl. #16III7EStG - Veräußerungs/Aufgabekosten - Buchwert veräußerten und ins PV überführte WG ---------- = Veräußerung/Aufgabegewinn #16IIEStG #16IIIEStG Außerordentliche Einkünfte nach #34EStG
58
Was sind die Voraussetzungen des Freibetrags nach #16IV EStG
- 55. Lebensjahr vollendet / sozialvers.rechtlich dauernd berufsunfähig - Freibetrag nur einmal im Leben beansprucht - Entsprechender Antrag
59
Was ist die Höhe des Freibetrags nach #16IVEStG?
- 45TEUR - ermäßigt sich um Betrag, der Veräußerungsgewinn iHv 136TEUR übersteigt - gänzliches Entfallen bei 181TEUR - Tarifermäßigung #34IEStG und #34IIIEStG möglich
60
Was sind die Voraussetzungen der Veräußerung der KapGAnteile für die Anwendung des #17EStG?
- vollentgeltliche Veräußerung - Anteilen an Kapitalgesellschaften - aus Privatvermögen - Beteiligung von mindestens 1 % - innerhalb letzten fünf Jahre
61
Was sind die Folgen der Anwendung des #17EStG?
Qualifikation des Veräußerungsgewinns als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
62
Was sind die Besonderheiten des #17EStG?
- Beteiligungshöhe: Unentgeltlicher Erwerb nach #17I4EStG: Rechtsvorgänger war „maßgeblich“ beteiligt - Anschaffungskosten: Unentgeltlicher Erwerb vom Rechtsvorgänger, #17II5EStG; nachträgliche Anschaffungskosten, #17IIaEStG - Veräußerungsverlustbeschränkung, #17II6EStG
63
Wie wird der Veräußerungsgewinn nach #17EStG berechnet?
60 % des Veräußerungserlöses #3Nr40cEStG - 60 % der Veräußerungskosten #3cIIEStG - 60 % der Anschaffungskosten #3cIIEStG = vorl. Veräußerungsgewinn - Freibetrag gem. #17IIIEStG = endgütiger Veräußerungsgewinn
64
Was ist nichtselbstständige Arbeit?
Dienstverhältnisses als Arbeitnehmer
65
Was ist der Arbeitnehmer?
Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt/beschäftigt sind/waren und die Arbeitslohn beziehen #1ILStDV
66
Was ist ein Dienstverhältnis?
Dienstverhältnis: liegt vor, wenn der Angestellte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet #1IILStDV
67
Was ist Arbeitslohn?
Fixgehalt/variable Bezüge (Tantiemen und Sachbezüge (Nutzung eines Firmenwagens etc.))
68
Welche Wichtigen Werbungskosten existieren?
- Pauschbetrag 1200EUR #9aNr1EStG - Höherer Ansatz bei Nachweis - Fahrtkosten Wohnung<->Arbeitsstätte EUR 0,30 pro Entfernungskilometer (bis 20km); EUR 0,35 (ab Entfernungskilometer 21; EUR 0,38 ab VAZ 2024 bis 2026 - „Fernpendlerpauschale“ #9INr4EStG - Mehraufwendungen aufgrund doppelter Haushaltsführung #9INr5S4EStG - Beiträge zu Berufsverbänden #9INr3EStG - Aufwendungen für Fortbildung (setzt ein Dienstverhältnis voraus) - Aufwendungen für Arbeitsmittel #9INr6EStG - Arbeitszimmer: BVerfG vom 06.07.2010 zu § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG (WK abziehbar, wenn kein Arbeitszimmer vom Arbeitgeber bereitgestellt wird klassischer Lehrerfall; rückwirkend für 2007, BMF Schr. v. 06.10.2017 zu Einzelfragen) - ab VAZ 2023 Home Office Pauschale § 9 Abs. 5 S. 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG; max. EUR 1.260 = 210 Tage Home Office; zuvor bis VAZ 2022 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S.4 EStG i.V.m . § 52 Abs. 6 S. 15 EStG
69
Welche Arten von Einkünften aus KapV existieren?
laufende Bezüge #20IEStG - Beteiligung an Kapitalgesellschaften ( #20INr1EStG , #20INr2EStG) - Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter und aus der Vergabe von partiarischen Darlehen ( #20INr4EStG) - sonstigen Kapitalforderungen #20INr7EStG - Sillhalterprämien für die Einräumung von Optionen #20INr11EStG #### Veräußerungsbezüge #20IIEStG - Gewinne Veräußerung Anteile Kapitalgesellschaften #20II1Nr1EStG vorbehaltlich #17EStG - Wertzuwächse und Veräußerungsgewinne Termingeschäften #20IINr3EStG - Gewinne Veräußerung stille Beteiligungen und Forderungen aus partiarischen Darlehen #20IINr4EStG - Veräußerung sonstigen Kapitalforderungen jeder Art #20IINr7EStG
70
Wie werden Dividenden bei natürlichen Personen besteuert und was ist die Rechtsgrundlage?
- Abgeltungssteuer: - #2I1Nr5EStG #20INr1EStG iVm #32dIEStG, #43VEStG, #43aIEStG - 100% steuerpflichtig zu 25%+SolZ - kein Abzug WK/BA möglich, dafür Sparerpauschbetrag - Teileinkünfteverfahren: - #2INr5EStG, #20INr1EstG, #20VIIIEStG , #15INr1EStG iVm #3Nr40aEStG, iVm #3cIIEStG - 60% steuerpflichtig zu persönlichem ESt-Satz (bis zu 45%) - WK/BA Abzug zu 60% möglich, kein Sparerpauschbetrag
71
Wie werden Dividenden bei KapG versteuert?
- Freistellung #8bKStG - 100% steuerfrei, 5% nicht abziehbare Betriebsausgaben - Ausnahme: Beteiligung >10% #8bIVKStG
72
Wie sind Veräußerungsgewinne bei Privatpersonen zu versteuern?
PrV Beteiligung <1% #2IS1Nr5EStG, #20IINr1EStG, - Abgeltungssteuer #32dEStG, #43IEStG , #43aEStG - 25%+SolZ - 100% d. Veräußerungsgewinn - kein WK Abzug außer Transaktionskosten #### PrV Beteiligung >=1% #2IS1Nr5EStG, #20IINr1EStG, #20VIIIEStG, #17IEstG --> - TEV #3Nr40cEStG, #3cIIEStG - individueller ESt-Satz - 60% Veräußerungsgewinn - 60% WK-Abzug
73
Wie sind Veräußerungsgewinne bei PersG zu versteuern?
#2IS1Nr5EStG, #20IINr1EStG, #20VIIIEStG, #15EStG - TEV #3Nr40cEStG, #3cIIEStG - individueller ESt-Satz + SolZ - 60% Veräußerungsgewinn - 60% BA-Abzug
74
Wie sind Veräußerungsgewinne bei KapG zu versteuern?
- Freistellung #8bKStG - 29,83% (GewSt, KSt, SolZ) - 5% des Veräußerungsgewinn - BA-Abzug 100%
75
Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
- Überschuss der Einnahmen über die Werbunskosten - Erträge aus entgeltlicher Überlassung zur Nutzung im Wege der VuV - Subsidiarität #21IIIEStG
76
Was sind einbezogene WG bei Vermietung und Verpachtung?
- unbeweglich: GrdStk, Gebäude, Gebäudeteile - Sachinbegriffe: Bew. VG als Ganzes; zeitlich begrenzte Überlassung von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Rechten - Veräußerung: Erlöse aus der Abtretung von Miet- und Pachtzinsenforderungen - KEINE bewgl. Sachen aus PV: #22Nr3EStG
77
Wie erfolgt die Versteuerung VuV bei Gebäuden?
- Einnahmen: Miete einschl. NK - WK - Schuldzinsen #9I3Nr1EStG - AfA #9I3Nr7EStG - linear #7IVEStG - erhöhte (Denkmal, Sanierung) #7hEStG, #7iEStG - Sonder-AfA Mietwohnungsneubau #7bEStG - Energetische Sanierung #35cEStG ( #BMF14_01_2021) - Abgrenzung Erhaltung und Herstellungsaufwand: #6INr1aEStG - sonstige NK: GrdSt, Hausverw., Geb.Vers.
78
Welche Arten der sonstigen Einkünfte existieren?
- wiederkehrende Bezüge: #22Nr1EStG - Unterhaltsleistungen: #22Nr1aEStG - privates Veräußerungsgeschäft #22Nr.2EStG - sonstige Leistungen #22Nr3EStG - Abgeordnetenbezüge #22Nr4EStG - Altersvorsorgeverträge #22Nr5EStG
79
Was sind die Voraussetzungen des #23EStG?
- Anschaffung (entgelt. von 3.) - Veräußerung (entgelt. an 3.) - Identität angeschafftes und veräußertes WG - Innerhalb Frist - Grundstk. <=10Jahre - andere WG außer WP, auch Spekulation Crypto <=1Jahr
80
Wie wird der Veräußerungsgewinn bei privaten Veräußerungsgeschäften ermittelt?
Veräußerungerlös abzgl. (Veräußerungskosten, (fortgeführte) AHK)
81
Welche Freigrenze existiert im #23EStG?
- #23III5EStG - 600EUR
82
Wie sind Verluste nach 23EStG zu behandeln?
- Verluste nur mit anderen Gewinnen aus #23EStG verrechenbar #23III7EStG
83
Welche Entlastungsbträge gibt es und wo sind sie geregelt?
Altersentlastungsbetrag #24aEStG - im Alter bezogene Einkünfte begünstigen - Voraussetzung: Vollendung 64. Lebensjahr - #AltEinkG: Abschmelzung auf 0 EUR Entlastungsbetrag Alleinerziehende - #24b EStG
84
Was sind Sonderausgaben iSd EStG?
- Aufwendungen aus privater Lebensführung, die grdstzl. nicht abgezogen werden dürfen - zwangsläufig erwachsene größere Aufwendungen, aus denen sich StPfl. aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann - Ausnahmen, die im Gesetz abschließend aufgezählt sind #10ffEStG
85
Welche Sonderausgaben dürfen unbeschränkt abgezogen werden?
- Renten und dauernde Lasten #10IaNr2EStG - Gezahlte Kirchensteuer #10INr4EStG - Altersvorsorgeaufwendungen #10III1-3EStG, #10INr2EStG
86
Welche Sonderausgaben dürfen anteilig abgezogen werden?
- Unterhaltsleistungen #10IaNr1EStG - Spenden #10bEStG - Schulgeld #10INr9EStG - Berufsausbildungskosten #10INr7EStG - Vorsorgeaufwendungen #10INr2EStG ( AltEinkG !)
87
Gibt es für Sonderausgaben einen Pauschbetrag?
Pauschbetrag Sonderausgaben: #10cEStG 36€, Zusammenveranlagung: 72€
88
Welche drei Arten der außergewöhnlichen Belastungen existieren, wie sind sie geregelt und welche Beispiele?
#33EStG allgemeine Art - Krankheit/Beerdigung - #33IIIEStG Abzug zumutbarer Belastungen ### #33aEstG besondere Fälle - Unterhaltsaufwendungen iHd Grundfreibetrages - Ausbildungsfreibetrag ab VAZ2023 1200EUR ### #33bEStG Pauschbeträge - Behinderte - Hinterbliebene - Pflege
89
Welche Arten des Verlustausgleich existieren im EStG
- innerperiodisch - Verlustausgleich #2IIIEStG - horizontal - vertikal - interperiodisch - Verlustabzug #10dEStG - Rücktrag - Vortrag
90
Welche Sonderregelungen der Verlustbehandlung existieren im EStG?
#2aEStG, #15aEStG, #15bEStG, #15IVEStG
91
Wie ist der Verlustrücktrag geregelt?
- #10dI1EStG, #10dI2EstG Verlustrücktrag bis 10MEUR (20MEUR bei Zusammenveranlagung) auf Zeitraum von 2Jahren (ab VAZ2022) - Rücktrag in unmittelbar vorangegangenen VAZ, wenn nicht möglich - Rücktrag in zweiten vorausgehenden VZ - auf Antrag aussetzbar #10dI6EStG - verbleibende Verluste unbegrenzt vortragbar
92
Wie ist der Verlustvortrag geregelt?
- #10dIIEStG Verlustvortrag bis 1MEUR (2MEUR Zusammenveranlagung) unbeschränkt möglich - darüber nur 60% vortragbar (Mindestbesteuerung) - grds. Wahlrecht zwischen Verlustrücktrag und -vortrag #10dI5EStG, #10dI6EStG --> ganz oder gar nicht Entscheidung
93
Welche Beiden Veranlagungsarten im ESt existieren und wie sind sie geregelt?
- #26aEStG Einzelveranlagung bei ausdrücklicher Wahl - #26bEStG Zusammenveranlagung ist automatischer Regelfall WENN - beide unbeschränkt StPfl - nicht dauern getrennt - keiner beantragt 26a - Folge: Anwendung Ehegattensplitting #32aVEStG
94
Was ist der Grundtarif der ESt?
- #32aIEStG - Grundfreibetrag VZ22 10.347 - Spitzen-Grenzsteuersatz: 45% ab zvE 277.826EUR in 2022
95
Was ist der Splittingtarif der ESt?
- #32aVEStG - tarifliche Einkommensteuer = Zweifache des Steuerbetrags für Hälfte des gemeinsamen zvE
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Was ist ein Sondertarif der ESt?
Abgeltungssteuer - Steuertarif für Einkünfte aus KapV: 25 % #32dIEStG - identisch zu Kapitalertragssteuersatz - Einkommensteuer abgegolten (sog. Abgeltungsteuer, #43VEStG - Der Steuerabzug hat keine abgeltende Wirkung - in den Fällen des #32dIIEStG (unerwünschte Steuervorteile bei nahe stehenden Personen) - sofern die Kapitalerträge zu Einkünften aus Land/Forst, Gewerbe, selbständige Arbeit oder VuV gehören #43V2EStG - Ausübung Wahlrechtes auf Veranlagung (Günstigerprüfung) - Wenn ausnahmsweise keine abgeltende Wirkung eintritt --> Anrechnung KapErtrSt auf die ESt #36IINr2EStG
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Welche Arten der selbstständigen Arbeit existieren?
#18INr1-3EstG - wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende Tätigkeit - Katalogberufe (z.B. Wirtschaftsprüfer, Notare, Steuerberater) u.ä. - staatlichen Lotterieeinnehmern - Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (z.B. AR tätigkeit) - Veräußerung von Vermögen oder von Anteilen an Vermögen, das der selbständigen Arbeit dient
98
Was sind die Konsequenzen der Klassifizierung von Einkünften als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?
- Gewinnermittlung #4IIIEStG #4IEStG - keine GewSt
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Standardsatz unbeschränkte persönliche ESt-Pflicht
Unbeschränkt ESt-Pflichtig iSd §1I1EStG sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz (§8AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (§9AO) im Inland haben. Im Vorliegenden Sachverhalt ist dies der Fall, da XXX. Es gilt das Welteinkommensprinzip.
100
Standardsatz sachliche ESt-Pflicht
Sachlich ESt-Pflichtig sind solche Einkommen, die unter die Einkommensarten des §2INr1-7EStG fallen. Im Vorliegenden Sachverhalt ist dies der Fall, da XXX.
101
Standardsatz Gewinneinkünfte ESt
Einkünfte aus Gewerbebetriebe sind nach §2IINr1EstG der Gewinn.
102
Standardsatz Überschusseinkünfte ESt
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, VuV, KapErtrag, sonstige Einkünfte sind nach §2IIEStG der Überschuss der Einnahmen (§8EStG) über die Werbungskosten (§9-9aEStG).
103
Standardsatz Einkünfte selbstständige Arbeit
X erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach §18INr1(oder andere Nr.)EStG. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Selbstständige Arbeit iSv Weisungsfrei (eigenes Risiko) 2. nachhaltig (Wiederholungsabsicht) 3. Gewinnerzielungsabsicht 4. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (tritt nach außen auf) 5. Katalogberuf iSd §18INr1S2EStG Dies ist im vorliegenden Sachverhalt erfüllt.
104
Ein Stpfl. schafft sich ein neues Kfz an, das mit der 1 %-Methode besteuert werden soll. Der Kaufpreis des Wagens beträgt 50.000 € zzgl. USt i. H. von 9.500 €. Bei dem Kfz handelt es sich um ein Schnäppchen, da vergleichbare Wagen für 65.000 € inkl. USt verkauft werden. Der inländische BLP vor Sonderausstattung beträgt indes 75.000 €. Dieser berücksichtigt daher nicht die Sitzheizung und das Panorama-Schiebedach, die nach Angaben des Herstellers mit 2.500 € netto in den Preis einfließen. Aufgabe: Ermitteln Sie den Wert der privaten Kfz-Nutzung nach der 1 %-Methode!
Maßgebend für die 1 %-Methode ist der inländische BLP und die Sonderausstattung. Somit sind 75.000 € BLP um die Sonderausstattung i. H. von (2.500 € x 1,19 =) 2.975 € zu erhöhen. 77.975 € sind folglich Ausgangspunkt der Ermittlung. Dieser Betrag ist auf volle Hundert Euro abzurunden, hier auf 77.900 €. Er ist in der weiteren Anwendung mit entsprechenden 1 % in die Besteuerung aufzunehmen. Folglich unterliegen 779 € der Besteuerung. Der ermittelte Wert ist ein Monatsbetrag, d. h. monatlich erneut anzusetzen.
105
Ein Stpfl. wohnt in Hamburg und hat eine Betriebsstätte nahe Hamburg in einer Entfernung zur Wohnung von 30 km. Eine zweite Betriebsstätte unterhält er in Bremen, 100 km von der Wohnung entfernt. Er fährt zwischen der Wohnung und den Betriebsstätten mit dem betrieblichen Kfz (BLP i. H. von 30.000 €). An 40 Tagen im Jahr 2025 ist er von der Wohnung zur Betriebsstätte in Bremen gefahren, und an den anderen Tagen zur Betriebsstätte nahe Hamburg. Insgesamt ist er in diesem Jahr an 178 Tagen zu einer Betriebsstätte gefahren. [16] Aufgabe: Ermitteln Sie die Summe der nicht abziehbaren Betriebsausgaben für die Fahrten zwischen der Wohnung und den Betriebsstätten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG!
Hat der Stpfl. mehrere Betriebsstätten, die unterschiedlich weit von der Wohnung entfernt sind, gestattet die Finanzverwaltung hinsichtlich § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG den Ansatz der Betriebsstätte, die am nächsten zur Wohnung liegt. Die Fahrten zur weiteren Betriebsstätte sind zusätzlich mit 0,002 % des BLP je Entfernungskilometer anzusetzen. Die nicht abziehbaren Betriebsausgaben sind daher wie folgt zu ermitteln: Fahrten von der Wohnung in Hamburg zur Betriebsstätte nahe Hamburg (kürzester Weg): 30.000,00 € x 0,03 % x 30 km x 12 Monate = 3.240,00 € -178 Tage x 20 km x 0,30 € = 1.068,00 € -178 Tage x 10 km x 0,38 € = 676,40 € (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG) 1.495,60 € Fahrten von der Wohnung in Hamburg zur Betriebsstätte in Bremen: 30.000,00 € x 0,002 % x 70 km (= 100 ./. 30) x 40 Tage = 1.680,00 € -40 Tage x 20 km x 0,30 € = 240,00 € -40 Tage x 80 km x 0,38 € = 1.216,00 € (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG) 224,00 € Summe der nicht abziehbaren Betriebsausgaben: 1.719,60 €
106
Ein Stpfl. hat für ein zu mehr als 50 % betrieblich genutztes Kfz mit einem BLP i. H. von 35.600 € im Wj. 2025 Gesamtkosten i. H. von 7.400 €. Das Kfz wurde an 200 Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einer Entfernung von 27 km genutzt. Ein Fahrtenbuch wurde durch den Stpfl. nicht geführt. [19] Aufgabe: Berechnen Sie den Höchstbetrag des steuerlichen Wertansatzes!
Pauschaler Wertansatz gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte: 35.600,00 € x 0,03 % x 27 km x 12 Monate = 3.460,32 € Privater Nutzungsanteil gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG: 35.600,00 € x 1 % x 12 Monate = 4.272,00 € Pauschale Wertansätze insgesamt 7.732,32 € Prüfung der Kostendeckelung Gesamtaufwendungen lt. Sachverhalt 7.400,00 € Pauschale Wertansätze (s. o.) 7.732,32 € Höchstbetrag der pauschalen Wertansätze 7.400,00 € Vorliegend übersteigen die pauschalen Wertansätze die Gesamtkosten, und die Kostendeckelung gelangt zur Anwendung. Folglich sind der pauschale Wertansatz für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG und der private Nutzungsanteil gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf die Gesamtaufwendungen i. H. von 7.400 € beschränkt. Weiterhin ist die Entfernungspauschale gem. § 4 Ab. 5 Satz 1 Nr. 6 i. V. mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG i. H. von ([200 Tage x 20 km x 0,30 €] + [200 Tage x 7 km x 0,38 €] =) 1.732,00 € zu berücksichtigen.