USt Flashcards

(93 cards)

1
Q

Prüfschema USt Allgemein

A
  1. Steuerbarkeit (§1 I Nr 1 UstG)
    1.1. Lieferung / sonstige Leistung (§3 I UstG / §3 IX UStG)
    1.2. Unternehmer (§2 UstG)
    1.3. im Rahmen Unternehmenstätigkeit
    1.4. Leistungsort Inland (§1 II UStG, §§3-3g UStG)
    1.5. gegen Entgelt
  2. Steuerpflicht/-befreiung/-option (§4ff UStG §9 UStG)
  3. BMG (§10 UStG)
  4. Steuersatz (§12 UStG)
  5. Entstehung Steuern (§13 UStG, §13b UStG, §20 UStG)
  6. Steuerschuldnerschaft (§13a UStG, §13b UStG)
  7. VSt-Abzug (§15 UStG)
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2
Q

Prüfschema Steuerpflicht USt

A
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3
Q

Wann liegt ein Leistungsaustausch vor:

A
  • Leistung um der Gegenleistung willen erbracht
  • zwei Beteiligte → Leistungserbringer und -empfänger
  • Leistung und Gegenleistung
    • stehen sich gegenüber
    • ursächlich miteinander verknüpft
    • # A1_1UStAE
  • Kein Leistungsaustausch bei Rückgängigmachung einer Leistung #A1_1IVUStAE
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4
Q

Wann liegt kein Leistungsaustausch vor?

A
  1. keine 2 Beteiligten
    • Innenumsatz Organschaft #2IINr2UStG #A2_8UStAE weil Unternehmenseinheit
      • Ausnahme: unentgeltliche Wertabgabe #3IbUStG #3IXaUStG
  2. keine Gegenseitigkeit
    • Erbschaft/Schenkung
    • Beistellung #A1_1VIUStAE
    • Echter Zuschuss #A10_2VIIUStAE
    • Unentgeltliche Leistung aus unternehmerischen Motiven
  3. Keine Kausalität
    • Echte Gesellschafterleistung #A_1_6IIIUStAE #A1_6IVUStAE
    • Echter Mitgliedsbeitrag #A1_4UStAE
    • Vertragsstrafe #A1_3IUStAE
    • Echter Schadenersatz #A1_3IIIUStAE
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5
Q

Was sind Gegenstände i.S.d. UStG und wo ist das definiert?

A
  • Gegenstände:
    • Körperliche Sachen #90BGB
    • Gas/Wasser/Strom
    • Wärme/Kälte
    • IVG wie Software
  • keine Gegenstände
    • Rechte
    • Forderungen
    • IVG wie Vertragsbeziehungen, GoF, Kundenstamm (analog HGB nicht bilanzierende IVG)
  • # A3_1UStAE #A3_5UStAE
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6
Q

Welche Arten der Verschaffung von Verfügungsmacht gibt es und wo sind diese geregelt wenn die Lieferung und Eigentumsübertragung gleichzeitig erfolgt?

A
  • Bewegliche Sachen #929BGB
  • unbewegliche Sachen (Auflassung) #873BGB
  • Besitzkonstitut #930BGB → Besitzübertragung ersetzt durch Besitzmittlungsverhältnis #868BGB . Lieferung im Monat Kauf/Vereinbarung BMV
  • Abtretung Herausgabeanspruch #931BGB → Schuldrechtlicher Herausgabeanspruch ersetzt Besitzübergabe #398BGB. Lieferung im Monat der Einigung
  • Kurze Hand #929S2BGB → Erwerber bereits im Besitz des Liefergegenstandes. Lieferung im Moment der Einigung. Vorher rechtsgeschäftsloses Verbringen
  • Traditionspapier #363HGB → Übergabe Ladeschein, Oderlagergschein, Konnossements ist Zeitpunkt Lieferung #363ffHGB #448HGB #475gHGB #647HGB
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7
Q

Welche Arten der Verschaffung von Verfügungsmacht gibt es und wo sind diese geregelt wenn die Lieferung erfolgt ist aber keine Eigentumsübertragung erfolgt?

A
  • Eigentumsvorbehalt #449BGB #158IBGB aufschiebend bedingte Einigung → Anwartschaft
  • Kommission → Kommissionär erwirbt Waren im eigenen Namen, im Auftrag und für Rechnung Dritter. Fingierung Leistungskette #3IIIUStG #3XIUStG. Lieferung im Zeitpunkt wenn Kommissionär an Abnehmer liefert (vice versa)
  • Leasing → Relevant ob Nutzung auf Zeit (sonstige Leistung) oder endgültige Zuwendung gewollt (Lieferung). USt analog zu ESt Lieferung wenn:
    • Grundmietzeit <40% oder >90% ND oder
    • besondere vorteilhafte Optionen oder
    • Gegenstand so personalisiert das für Dritte keine Verwendung
  • Unwirksamkeit Erfüllungsgeschäft
  • nicht eigentumsfähige unkörperliche Gegenstände
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8
Q

Welche Regelungen zum Ort der Lieferung kennt das UStG?

A
  • Ort der Lieferung in besonderen Fällen, #3cUStG
  • Ort der Lieferung während einer Beförderung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn, #3eUStG
  • Ort der unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte, #3gUStG
  • Ort der Lieferung in Fällen der Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet, #3VIIIUStG
  • Ort der Lieferung in Fällen ohne Beförderung oder Versendung, #3VIIUStG
  • Ort der Lieferung in Fällen der Beförderung oder Versendung, #3VIUStG
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9
Q

Welche Regelungen kennt das USt, an welchem Ort die Verschaffung der Verfügungsmacht stattfindet?

A
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10
Q

Wann liegt ein inländisches Reihengeschäft vor und wo ist es geregelt?

A
  • # 3VIaUStG
  • mehrere Lieferungen, kein einheitlicher Lieferzeitpunkt/-ort → Ort ist gesondert zu bestimmen für jede Lieferung
  • Warenbewegung kann nur einer Lieferung zugeordnet werden (“Highlander-Prinzip”) → “bewegte” Lieferung
  • Nur bewegte Lieferung kann #4Nr1aUStG #4Nr1bUStG steuerbefreit sein wenn sonstige Voraussetzungen gegeben sind
  • für alle anderen Lieferungen → Lieferortbestimmung nach #3VII2UStG
  • Varianten:
    • Lieferung durch ersten Unternehmer → Ihm zuzuordnen #3VIa2UStG
    • Lieferung durch letzten Unternehmer → Ihm zuzuordnen #3VI3UStG
    • Lieferung durch Unternehmer der sowohl Abnehmer als auch Lieferer ist, hängt von Zuordnung → #3VI4UStG
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11
Q

Wo kann der Ort der Lieferung bei Reihengeschäften liegen und wo ist dies geregelt?

A
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12
Q

Wann liegt eine Einfuhr vor und wo ist das geregelt?

A
  • # 1 I Nr. 4 UStG
  • steuerbare Einfuhr =
    • Gegenstand aus Drittlandsgebiet
    • in Inland eingeführt
    • im Inland Besteuerung unterliegt
  • erfordert Überführung in zoll-/steuerrechtlich freien Verkehr (Auslösen von Einfuhrumsatzsteuer)
  • steuerbare Einfuhr auch dann wenn im Wege der Durchfuhr durch anderen EU-Staat in Inland eingeführt wird und erst hier abgefertigt werden
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13
Q

Wann liegt keine Einfuhr vor und wo ist das geregelt?

A
  • zollrechtliche Versandverfahren/Zolllagerverfahren #A15_8UStAE
  • bereits “verzollt und versteuert” eingeführt wurde
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14
Q

Woran bestimmt sich der Leistungsort der Einfuhr und wo ist das geregelt?

A
  • Ort der Lieferung bestimmt sich nach #3VIIIUStG
  • Voraussetzung:
    • Gegenstand aus Drittlandsgebiet
    • in Inland eingeführt
    • durch Beförderung oder Versendung #3VIUStG
    • Lieferer Schuldner EUSt
  • Kein Fall #3VIIIUStG wenn
    • Abnehmer Schuldner der EUSt (“unverzollt/unversteuert”)
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15
Q

Was ist die Ausfuhr und wo ist diese geregelt?

A

1INr1UStG

#4Nr1aUStG
#6UStG
- Voraussetzungen
- Beförderung-/Versendungslieferung #3VIUStG
- durch liefernden U / ausländischen Abnehmer Inland
- Drittlandsgebiet
- Ausfuhr im Inland steuerbar weil dort Beförderung beginnt #3VIUStG
- steuerfrei nach #4Nr1aUStG #6I1Nr1UStG #6I1Nr2UStG wenn bewiesen durch
- Ausfuhrnachweis #9UStDV #10UStDV
- Buchnachweis #13UStDV
- Trotz Steuerfreiheit Recht zum VSt-Abzug #15IIINr1aUStG

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16
Q

Gehe das Prüfungsschema zur Prüfung ob eine Ausfuhrlieferung vorliegt durch und nenne die Einschlägigen Paragraphen

A
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17
Q

Welche Voraussetzungen hat der innergemeinschaftliche Erwerb und wo ist dieser geregelt?

A

1INr5UStG #1aUStG

  • Voraussetzungen
    • Lieferung
    • aus übrigem Gemeinschaftsgebiet
    • in Inland
    • durch Unternehmer (kein Kleinunternehmer), im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt
    • an bestimmte Erwerber, Unternehmer iRd Unternehmens
  • Durch Verwendung eigene USt-ID
    • Erteilung Nettorechnung ohne USt = Lieferer signalisiert U-Status
    • Erwerber signalisiert Erwerbswillen
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18
Q

Welche Voraussetzungen hat das innergemeinschaftliche Verbringen, wo ist das geregelt und was ist es gleichgestellt?

A
  • Innergemeinschaftliches Verbringen #1aIIUStG gleichgestellt. Voraussetzungen
    • Unternehmer
    • Gegenstand seines U
    • aus Mitgliedsstaat
    • zu seiner Verfügung in anderen Mitgliedsstaat befördert/versendet
    • nicht nur vorübergehend verwendet (mind. 24 Monate)
    • auch wenn Gegenstand im Bestimmungsmitgliedstaat weiterliefern will #A1a2II1UStAE
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19
Q

Wie ist der Leistungsort des innergemeinschaftlichen Erwerbs geregelt?

A
  • Leistungsort #3dUStG
    • Grundsatz: Bestimmungsmitgliedsstaat
    • Ausnahme. Erwerber verwendet USt-ID eines anderen Mitglieddssaats
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20
Q

Welche Rollen nimmt der Unternehmer beim Innergemeinschaftlichen Erwerb ein und wo ist das geregelt?

A

A1a2I3UStAE

  • Ausgangsland: Lieferer
    • Bestimmungsland: Erwerber
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21
Q

Was ist ein Schwellenerwerber und wo ist er geregelt?

A
  • # 1aIIINr1UStG
  • Unternehmer führen nur steuerfreie Umsätze aus
  • Kleinunternehmer #19UStG
  • Land/Forstwirte mit Pauschalversteuerung nach #24UStG
  • juristische Person, nicht Unternehmer oder Gegenstand nicht für Unternehmen erwirbt
  • Erwerbsschwelle 1.7.22 neu geregelt
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22
Q

Was ist die Innergemeinschaftliche Lieferung und wo ist diese Geregelt?

A

4Nr1bUStG #6a UStG

  • innergemeinschaftliche Lieferung wenn
    • Schwellenerwerber
    • Beförderung/Versendungslieferung #3VIUStG
    • durch liefernden Unternehmen oder ausländischen Abnehmer
    • vom Inland
    • in das übrige Gemeinschaftsgebiet
    • Abnehmer
      • Unternehmer iRd Unternehmens
      • jur. Person / außerhalb Unternehmens
      • Privatperson erwirbt Neufahrzeug
    • Steuerfrei wenn Voraussetzungen nachgewiesen
    • Trotz Steuerfreiheit kann Unternehmer VSt abziehen
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23
Q

Was ist der innergemeinschaftliche Fernverkauf und wo ist dieser geregelt?

A

3cUStG

  • Lieferung
  • Beförderung oder Versendung, #3VIUStG
  • aus Mitgliedstaates
  • in anderen Mitgliedstaat (Bestimmungsmitgliedstaat)
  • Unternehmer nicht nur in einem Mitgliedsstaat ansässig und Kleinbetragsschwelle (10.000€) ist in laufenden Jahr und im vorangegangenen Jahr überschritten
  • # 3cUStG gilt nicht für Lieferung neuer Fahrzeuge, eingeschränkt bei Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Ware, #3cVUStG
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24
Q

Was ist das innergemeinschaftliche Reihengeschäft und wo ist dieses geregelt?

A
  • Warenbewegung beginnt im Inland und endet in anderem Mitgliedsstaat, Beförderung/Versendung Liefergegenstands in übriges Gemeinschaftsgebiet nur eine innergemeinschaftliche Lieferung iSv #6aUStG
  • Steuerbefreiung also nur bei Beförderungs/Versendungslieferung #4Nr1litbUStG
  • Beginnt Lieferung in anderem Mitgliedsstaat und endet im Inland → nur Erwerber im Sinne #1aUStG, an den Beförderungs/Versendungslieferung ausgeführt wurde
  • Kriterien umstritten
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25
Was ist das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft und wo ist es geregelt?
- Vereinfachungsregelungen - Voraussetzungen #25bIUStG - **drei** Unternehmer schließen über selben Gegenstand Geschäfte - Gegenstand gelangt unmittelbar vom ersten zum letzten Erwerber - in jeweils verschiedenen Staaten für USt-Zwecke erfasst - Gegenstand gelangt aus Gebiet eines Mitgliedstaats in a das eines anderen - Gegenstand wird durch ersten Lieferer/ersten Abnehmer befördert /versendet - Rechtsfolge #25bIIUStG #25bIIIUStG - Besteuerungsfunktion innergemeinschaftlichen Erwerbs - Umkehr der Steuerschuldnerschaft → letzter Abnehmer
26
Was sind sonstige Leistungen, wo sind diese geregelt, nenne Beispiele
- Leistungen die nicht Lieferungen sind - können auch im Dulden oder Unterlassen von Handlung/Zustand bestehen #3IX1UStG #3IX2UStG **Beispiele** - Einräumung, Übertragung, Wahrnehmung von Rechten - Werbung - Rechtliche/wirtschaftliche/technische Beratung - Datenverarbeitung/elektronisch erbrachte Leistung - Informationsüberlassung - Finanzdienstleistungen - Vermietung - Vermittlungsleistungen - Dulden einer Beeinträchtigung - Unterlassen einer Handlung
27
Wie bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung?
28
Was sind die Grundregeln für B2C und B2B bei der Ortsbestimmung für sonstige Leistungen nach UStG?
B2B - Grundregel: Empfängerort #3aIIUStG #### B2C - Grundregel: Erbringerort #3aIUStG
29
Welche Sonderregelungen zur Ortsbestimmung der sonstigen Leistungen kennt das UStG und wo sind diese geregelt?
Belegenheitsort des Grundstücks, #3aIIINr1UStG - Übergabeort bei kurzfristiger Vermietung, #3aIIINr2UStG - Tätigkeitsort/Empfängerort bei sonstigen Leistungen im Bereich Kultur, Kunst, Wissenschaft, Unterricht, #3aIIINr3aUStG - Tätigkeitsort bei Restaurationsleistungen, die nicht an Bord eines Schiffs, Flugzeugs oder einer Eisenbahn erbracht werden, #3aIIINr3bUStG - Tätigkeitsort bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen sowie deren Begutachtung, #3aIIINr3cUStG - Ort des vermittelten Umsatzes, #3aIIINr4UStG - Empfängerort bei „Katalogleistungen“, #3aIVUStG
30
Was sind die Voraussetzungen für Werklieferungen /-leistungen und welche Paragraphen sind relevant?
- Unternehmer - Herstellung eines Werkes (Maschine, Haus) - Hauptstoffe verwendet die er selbst beschafft - Leistungen werden nach Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung #A3_10VUStAE zusammengefasst - Leistungsort: abhängig ob Warenlieferung stattfindet #3VI1UStG oder nicht #3VII1UStG
31
Was sind unentgeltliche Wertabgaben und wo werden diese geregelt?
§3 Ib UstG §3 IXa UStG
32
Welche Arten der unentgeltlichen Leiferung kennt das UStG
1. Entnahme Gegenstand durch Unternehmer aus Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke 2. unentgeltliche Zuwendung Gegenstand durch Unternehmer an Personal für dessen privaten Bedarf, wenn keine Aufmerksamkeit 3. jede andere unentgeltliche Zuwendung Gegenstand, ausgenommen geringwertige Geschenke / Warenmuster zum Zwecke des Unternehmens - Voraussetzung: Ganz/Teilweise VSt-Abzugsberechtigt 4. Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands (voll/teilweise VSt-Abzug) durch Unternehmer für Private Zwecke (ggf. des Personals) sofern keine Aufmerksamkeiten, wenn nicht VSt-Abzug nach #15aVIaUStG 5. unentgeltliche Erbringung anderer sonstiger Leistung durch Unternehmer für private Zwecke außerhalb des Unternehmens, sofern keine Aufmerksamkeiten
33
Wie ist die Entnahme von Gegenständen geregelt und welche Folgen hat sie im UStG?
§3 Ib Nr 1 UstG - Voraussetzungen - Entnahme Gegenstand - durch Unternehmer - aus Unternehmen - im Inland - für Zwecke außerhalb Unternehmen - Gegenstand/Bestandteile voller/teilweiser VSt-Abzug #A3_3IIUStAE - Folge: - Gleichstellung entgeltlicher Lieferung - Bemessungsgrundlage: Nettoeinkaufspreis, Selbstkosten #10IVNr1UStG #A10_6IUStAE
34
Wie ist die Sachzuwendung an Personal geregelt und welche Folgen hat sie im UStG?
#3Ib1Nr2UStG - Voraussetzungen - Unentgeltliche Zuwendung Gegenstand #A1_8IIUStAE - durch Unternehmer - aus Unternehmen - im Inland - an Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeit (60€ Freigrenze brutto #A1_8IIIUStAE) - Gegenstand/Bestandteile voller/teilweiser VSt-Abzug #A3_3IIUStAE - Folge - Gleichstellung mit entgeltlicher Lieferung - Bemessungsgrundlage: Nettoeinkaufspreis, Selbstkosten #10IVNr1UStG #A10_6IUStAE
35
Wie ist die andere unentgeltliche Zuwendung geregelt und welche Folgen hat sie im UStG?
#3Ib1Nr3UStG - Voraussetzungen - Unentgeltliche Zuwendung Gegenstand, ausgenommen geringwertige Geschenke / Warenmuster - durch Unternehmer - aus Unternehmen - im Inland - für Zwecke des Unternehmens - Gegenstand/Bestandteile voller/teilweiser VSt-Abzug #A3_3IIUStAE - Folge - Gleichstellung mit entgeltlicher Lieferung **aber** - Geschenke Geringer wert nicht steuerbar (Jahresfreigrenze 35€ netto #A3_3XIUStAE) - Geschenke >35€: Korrektur VSt-Abzug #17IINr5UStG #A3_3XIIUStAE - Wenn von vornerein als Geschenk erworben: kein VSt-Abzug #15I1Nr1UStG → keine unentgeltliche Wertabgabe
36
Wie ist die private Nutzung von betrieblichen Gegenständen im UStG geregelt und welche Folgen hat sie?
#3IXaNr1UStG - Voraussetzungen - Verwendung eines dem unternehmen zugeordneten Gegenstands (Zuordnungswahlrecht, wenn >10% unternehmerische Nutzung #A3_4II2UStG #A3_3I5UStAE) - voller/teilweiser VSt-Abzug - durch Unternehmer/Personal, keine Aufmerksamkeiten - Inland - private Zwecke - Hauptanwendungsfälle - private Nutzung betrieblicher Räume - private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge/Telekommunikationsgeräte - private Nutzung betrieblicher Gegenstände durch Personal - Folgen - Gleichstellung mit entgeltlicher sonstiger Leistung
37
Wie sind andere unentgeltliche sonstige Leistungen geregelt und welche Folgen haben sie im UStG?
#3IXaNr2UStG - Voraussetzungen: - Unentgeltliche Erbringung sonstiger Leistung - durch Unternehmer/Personal, keine Aufmerksamkeiten - Inland - private Zwecke - Folge: - Gleichstellung entgeltlicher sonstiger Leistung
38
Wie ist die Geschäftsveräußerung im Ganzen geregelt?
- #1IaUStG **Voraussetzungen** - wesentliche Grundlagen Unternehmen / gesondert geführter Betrieb - an Unternehmer - für dessen Unternehmen - übertragen - unternehmerische Tätigkeit Erwerbers kann erst mit Erwerb gesondert geführten Betriebs beginnen - **entscheidend** - übertragende VG bilden hinreichendes Ganzes im Erwerber die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit zu ermöglichen und Erwerber dies auch tatsächlich tut - #A1_5IUStAE - iRd Gesamtwürdigung Art übertragende VG / Grad Übereinstimmung / Ähnlichkeit zwischen vor/nach Übertragung ausgeübte Tätigkeit berücksichtigen
39
Welche Ausnahmen und Rückausnahmen bestehen zur GiG?
- Fortsetzung steht es nicht entgegen wenn erworbener Betrieb in Zustand verändert/modernisiert - sofortige Abwicklung = schließt Geschäftsveräußerung aus - Geschäftsveräußerung nicht verneinbar weil kein "lebendes" Unternehmen übertragen weil noch nicht aufgenommen - Geschäftsveräußerung setzt keine Beendigung unternehmerische Tätigkeit Veräußerers voraus - Lieferung nicht vermieteten/verpachteten Grdstks idR **keine** Geschäftsveräußerung - Gegenstand Vermietungsunternehmern, muss Erwerber Fortsetzung Vermietungstätigkeit beabsichtigen - Bei Veräußerung vermieteten Objekts an bisherige Mieter zu eigenem Zweck ohne Fortführung Vermietungsunternehmen → keine Geschäftsveräußerung - überträgt Veräußerer verpachtetes Geschäftshaus, setzt Erwerber die Verpachtung nur hinsichtlich eines Teils des Gebäudes fort → Grundstück = Geschäftsveräußerung #1IaUStG - unabhängig ob verpachtetes Gebäudeteil "zivilrechtlich selbstständig" ist - #A1_5UStAE
40
Was ist ein Unternehmer/Unterehmen im Sinne des UStG?
#2I1UStG - Wer - #A2_1IUStAE - natürliche Personen - juristische Personen - Personenvereinigungen - gewerbliche/berufliche Tätigkeit - #2I3UStG - nachhaltige Tätigkeit - Nachhaltig #A2_3VUStAE - jede Tätigkeit auf Dauer - Erzielung Entgelt - mehrjähriges/planmäßiges, auf Wiederholung ausgelegtes Handeln - Erzielung Einnahmen - Gewinnerzielungsabsicht kann fehlen - selbstständig - #A2_3I1UStAE - eigene Rechnung - eigene Verantwortung - zum Unternehmen gehören rechtlich unselbstständige Teile - Betriebsstätten, eingetragene Zweigniederlassungen - Grundsatz Einheit des Unternehmens
41
Was ist die Ust-Organschaft und wie werden die Eingliederungen geregelt?
#2IINr2UStG - jur. Person - finanziell eingegliedert - wirtschaftlich eingegliedert - organisatorisch eingegliedert **Finanzielle Eingliederung #A2_8VUStAE** - Mehrheit Stimmrechte (50%+1 Stimme) - Mittelbare Beteiligung ist ausreichend (auch über nichtunternehmerische TU, selbst nicht Teil der Organschaft), selbst nicht Teil der Organschaft **Wirtschaftliche Eingliederung #A2_8VIUStAE** - engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen OG und Gesamtunternehmen, mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen aufgrund gegenseitige Förderung/Ergänzung **Organisatorische Eingliederung #A2_8VIIUStAE** - Sicherstellung, dass in beherrschte Gesellschaft Wille des beherrschende Gesellschaft in laufender Geschäftsführung auch tatsächlich durchgeführt - mind. jedoch Sicherstellung Verhinderung einer vom OT abweichende Willensbildung - Idealerweise durch - Identität GF OT / OG - GF OF = Leitfunktion bei OT - Beherrschungsvertrag (mit Sicherstellung faktische Durchsetzung) - Andere (isoliert ggf. nicht ausreichende) Maßnahme - Weisungsrechte GF-Abberufungsrecht - Gesellschaftermitwirkungsrechte operativer Bereich - Konzernrichtlinien, Berichtspflichten, MA-Beurteilung, Boni - Controlling
42
Geben Sie einen kurzen Überblick über die Arten der Steuerbefreiten Umsätze und deren Regelungsparagraphen
43
Wann kann auf eine Steuerbefreiung verzichtet werden und wo ist dies geregelt?
§9 UstG §27II UStG iVm §9 II UStG
44
Was ist die Bemessungsgrundlage der USt und welche Regelungen gibt es hierzu?
**Entgelt #10UStG** - Alles was Empfänger/Dritter Aufwendet, um Leistung zu erhlten - Zuschüsse unter Voraussetzungen ebenfalls #A10_2UStAE - Tausch = Wert des UE als Entgelt des anderen UE #10II2UStG #A10_5UStAE - unentgeltlich: Nettopreis/Selbstkosten #10IV2UStG
45
Welcher Steuersatz gilt und wo ist die ERmäßigung geregelt?
#12UStG - Allg. 19% #12IUStG - Ermäßigter Satz #12IIUStG → Lieferung bestimmter in Anlage 2 aufgezählte Gegenstände
46
Wann entsteht USt und wo ist dies geregelt?
#13aUStG - #1INr1UStG #14cIUStG → Unternehmer - #1INr5UStG → Erwerber - #6aIVUStG → Abnehmer - #14cIIUStG → Aussteller Rechnung - #25bIIUStG → letzte Abnehmer - #4Nr4aIUStG → Auslagerer - #13bUStG → Leistungsempfänger
47
Wann wird die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger umgekehrt und wie heißt das?
#13bUStG - Verlagerung auf unternehmerischen Leistungsempfänger - "Reverse Charge Verfahren" - Zweck: Verringerung Ausfall Steuer
48
Was ist der Umfang des Reverse Charge Verfahrens?
- sonstige Leistungen #3aIIUStG eines U im Gemeinschaftgebiet - Werklieferung eines im Ausland ansässigen U #13bIINr1UStG - Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch Sicherungsgeber an -nehmer außerhalb InsVerf #13bIINr2UStG - UE unter GrEStG #13bIINr3UStG - Bauleistung an Bauunternehmer #13bIINr4UStG - Lieferung Strom/Gas/Wärme/Kälte ausländischer U #13bIINr5UStG - Übertragung Emissionsrechte #13bIINr6UStG
49
Was gilt für die Rechnungsstellung des UStG?
- Jedes Dokument, mit dem Leistungen abgerechnet - Papier, vorbehaltlich Zustimmung des Empfängers elektronisch #14IS2UStG - ggf. Pflicht Ausstellung binnen 6 Monaten ( #14II1Nr2S2UStG) - sofern nicht steuerfrei #4Nr8-28 ( #14II1Nr2S3UStG) - Pflichtangaben §§ 14, 14a - Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen ( #33UStDV und #34UStDV)
50
Was gilt bei falschen/fehlenden StAusweis auf einer Rechnung nach UstG?
- unrichtig = zu hoher Steuerbetrag #14cIUStG - unberechtigt = kein Unternehmer/keine Leistung #14cIIUStG - geschuldet #14cIUStG #14cIIUStG - RE-Berichtigung möglich
51
Was ist der Grundsatz, die Ausnahme und die Rückausnahme des VSt-Abzugs und wo sind die geregelt?
**Grundsatz #15IUStG** - Unternehmer bei ordnungsgemäßer RE zum VStAbzug berechtigt **Ausnahme #15IIUStG** - ausgeschlossen bei Leistungsbezügen - steuerfreie Verwendungsumsätze im Inland - Verwendungsumsätze im Ausland die steuerfreie wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden **Rückausnahme #15IIIUStG** - nicht ausgeschlossen bei bestimmten UE - Leistungsempfänger im Drittland
52
Wie erfolgt die Zurechnung von Leistungen zu einem Unternehmen und wo ist das geregelt?
A 15.2c UStAE - #15IUStG #15IIIUStG abziehbar - #15IIUStG nicht abziehbar - #15IVUStG Aufteilung
53
Was ist der Besteuerungszeitraum der USt?
- Kalenderjahr #16I2UStG
54
Wie wird die USt berechnet?
- USt ist von Summe steuerpflichtigen UE zu berechnen - soweit entstanden und Steuerschuldnerschaft gegeben #16I3UStG - Hinzuzurechnen Steuern nach #6aIV2UStG #14cUStG #17I6UStG #16I4UStG - abziehbare VSt abzuziehen #16II2UStG - Unterschiedsbetrag zwischen USt und abziehbarer VSt → UStSchuld bzw Erstattungsanspruch
55
Was gilt für die UStVA?
- bis Ablauf 10. des Folgemonats des VAZ durch Datenübermittlung #18I1UStG - U muss Steuer selbst berechnen #18I1UStG - VAZ bestimmt sich nach Steuer VJ #A18_2I1UStAE - idR Quartal #18II1UStG - Zahllast VJ >7.500EUR → Monat #18II2UStG - gleiches bei Neugründung → #18II4UStG - gleiches bei Wahlrechtsausübung → #18IIa3UStG
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Was gilt für die Ust-Vorauszahlung?
- 10. Tag nach Ablauf VAZ #18I4UStG - Dauerfristverlängerung auf 1 Monat beantragen wenn 1/11 vorauszahlt
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Was ist die Zusammenfassende Meldung und wo ist sie geregelt?
- neben UStVA sind bis 25 Tage nach Ablauf Q - innergemeinschaftliche Lieferungen - innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft - innergemeinschaftliche stpfl sonstige Leistungen #3aIIUStG für die Empfänger Steuer schuldet - Bundeszentralamt Steuern zu melden #18aI1UStG
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Wie und bis wann ist USt-Erklärung einzureichen?
- Unternehmen hat Steuererklärung - bis zum 31.05 des Folgejahres - elektronisch einreichen
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Was ist ein Kleinunternehmer und wo ist er geregelt?
- Unternehmer mit Bruttoumsatz #19I1UStG - vorangegangenen KJ <22TEUR - laufendes KJ <50TEUR nicht übersteigen wird
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Was wird von der Kleinunternehmerreglung umfasst und was nicht?
**Umfasst** - ausschließlich in #1INr1UStG genannten Lieferungen und sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben #A19_1I1UStAE **Umfasst nicht** - Einfuhr - innergemeinschaftlichen Erwerb - Steuer nach #13aINr6UStG, #13bVUStG, #14cIIUStG #25bIIUStG - #A19_1I3UStAE
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Was ist die Option auf Regelbesteuerung bei Kleinunternehmern?
- Kleinunternehmer kann auf Anwendung von #19IUStG verzichten - dann Regelbesteuerung - gilt rückwirkend für ab Beginn KJ für das sie erklärt wurde - Erklärung bindet für mind. 5 Jahre
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Ehegatten haben eine Immobilie als Bruchteilsgemeinschaft und vermieten dies an den Ehemann A (Bäckereifiliale). Wie ist die Unternehmereigenschaft zu würdigen?
Umsatzsteuerlich zwei getrennte Unternehmer (Ehegattengemeinschaft und A), daher Leistungsaustausch
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Was ist eine ruhende Lieferung
- Lieferung, bei der sich Gegenstand nicht bewegt - Lieferort §3 Va & VII S1 Nr. 2 UStG: wo ist Gegenstand bei Verschaffung der Verfügungsmacht
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Wo ist das Reihengeschäft im UStAE geregelt?
3.14 UStAE
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Wann kann die Option nach §9 I UStG nicht in Anspruch genommen werden?
§9 II 1 UStG → Ausschlussumsätze gem. §4 Nr. 11 UStG §27 II Nr. 3 UStG keine Anwendung weil mit Errichtung Nebengebädue ein eigenständiges WG entsteht
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Wist die Übertragung einer Firma steuerbar gem. USt?
1. Steuerbarkeit - Geschäftsveräußerung im Ganzen §1 Ia UStG → alle wesentlichen Grundlagen werden entgeltlich übereignet - Zurückbehaltung einzelner WG unschädlich wenn nicht wesentliche WG → nicht steuerbar wenn an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen
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Wie ist die unentgeltliche Wertabgabe eines Computers gem. USt zu behandeln?
1. Steuerbarkeit 1. Lieferung im Sinne des §3 Ib S1 Nr. 1-2 UStG → unentgeltliche Wertabgabe - Überführung in außerunternehmerischen Bereich 2. Ort der Lieferung - §3 Va & VI UStG → Beförderungsende an Abnehmer 2. Steuerpflichtig da nicht Steuerfrei §1 I Nr. 1 UStG 3. Steuersatz §12 I UStG → 19 % 4. BMG - Einkaufspreis zum Entnahmezeitpunkt §10 IV 1 Nr. 1 UStG 5. Steuerentstehung - mit Ablauf VAZ §13 I Nr. 2 UStG - wenn vorher keine USt-Erfassung → nicht §3 Ib Nr. 1 UStG
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Wie ist die Vermietung eines unbebauten Grundstücks zu behandeln gem. USt?
1. Steuerbarkeit 1. sonstige Leistung §3 IX 1-2 UStG - monatliche Teilleistungen §13 I Nr. 1 lit a S. 2-3 UStG 2. Ort der Leistung: - Belegenheitsort des Grundstücks §3a III Nr. 1 S1 &2 lit. a UStG 3. Steuerbar weil gegen Entgelt §1 I Nr. 1 S 1 UStG 2. Steuerpflichtig? 1. Steuerfrei §4 Nr. 12 lit a UStG 3. BMG §10 I UStG 4. Steuerentstehung §13 I Nr. 1 lit a S1-3 analog → Anmeldung
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Wie ist bezogene Bauleistung gem. USt zu besteuern?
1. Voraussetzung = Bauleistung §13b UStG → - neben Herstellung und Lieferung auch Einbau 13b.2 I, V Nr. 1 UStAE - empfangene Leistung muss nicht unmittelbar mit Ausgangsleistung in Zusammenhang stehen - Bescheinigung muss vorliegen §13b V 2 UStG 2. Rechtsfolge - geleisteten Zahlungen der Abschlagsrechnungen → §13b V 2 iVm §13b II Nr. 4 UStG - §13b IV 2 UStG →Steuer wird mit VAZ fällig wo (Teil-)Entgelt vereinnahmt wurde 3. BMG - §10 I 1.2 UStG zzgl. §13b.13 I UStAE Rechnungsbetrag - Steuersatz §12 I UStG 19% 4. Steuerentstehtung - mit Rechnung bzw. Ablauf VAZ wo Abschlagzahlung geleistet wurde §13b II, IV 2 UStG
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Wie ist der VSt-Abzug bei Errichtung eines neuen Gebäudes geregelt?
1. §15 I Nr. 4 S.1&2 UStG 2. kein Ausschluss aus §15 II UStG 3. BMG 1. Beträge auf den Abschlagsrechnungen 2. Bezeichnung egal §14a V 2 UStG iVM §14 IV 1 Nr. 8 UStG iVm 13b.13 I UStAE
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Wie wird mit dem VSt-Abzug eines Neubaus umgegangen, wenn sich die Verhältnisse ändern?
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Wie wird mit der VSt-Berichtigung gem. 15a UStG umgegangen bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks?
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Wie ist der VSt-Abzug von Umbaukosten geregelt?
- Bauunternehmer kann gem. §15 I 1 Nr. 1 UStG ausgewiesene USt nicht abziehen, weil Verlagerung Steuerschuld auf Empfänger gem. §13b II Nr. 4 & V 2 UStG kommt - Lieferant schuldet USt nach §14c I UStG iVm 14c.1 I S6 Nr. 2 UStAE → weil er falsch ausweist - VSt Abzug gründet sich aber auf §15 I 1 Nr. 4 UStG - BMG §10 I 1-2 UStG - Verbot offener Steuerausweis §14a V 2 UStG iVm §14 IV 1 Nr. 8 UStG - wenn zur Ausführung Werklieferung schon Absicht steuerfreie Verwendung geplant - Ausschluss VSt-Abzug §15 II Nr. 1 UStG - VSt aufzuteilen §15 IV UStG - Rechnungsberichtigung und Zurücküberweisung zu viel überwiesender Betrag - Änderung BMG, Steuerschuld, VSt-Abzug §17 I 7, II Nr.1 UStG
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Wie ist das Kommissionsgeschäft in UStG geregelt?
1. Steuerbarkeit - Türverkauf von Kommissionär an Dritten → Lieferung §3 I III UStG - Lieferung Kommissionär an Kommittent erst mit Lieferung Dritten ausgeführt - Lieferung im Ausland §3 Va und VII 1 UStG → Nicht steuerbar §1 I Nr. 1 S 1 UStG 2. BMG (nachrichtlich) - §10 I 1-2UStG - VAZ = §13 I nr. 1 lit a S 1 UStG 3. Steuerschuld - nur bei falschem Ausweis §14c I UStG - entsteht §13 I Nr. 3 UStG mit Ablauf VAZ wo Lieferung bewirkt - wenn berichtigt gem §14c I 2 UStG Steuer dann §17 I UStG
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Wie ist der Schadenersatz in der USt geregelt?
1. keine Lieferung wenn WG bei Kommissionär verbrennen §3 I&III UStG - keine Lieferung an letzten Dritten, somit auch keine Lieferung Kommittent → Komissionär - Versicherungsentschädigung → keine Gegenleistung → echter Schadenersatz - nicht steuerbar §1 I UStG 2. Steuer §14c - da Abrechnung inkl. UStG obwohl keine Leistung → schuldet ausgewiesene Steuer
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Wie ist die Lieferung an MA in der USt geregelt?
1. Steuerbarkeit 1. Lieferung gem. §3 I UStG 2. Ort Lieferung gem. §3 Va & VI UStG → Beginn Beförderung 3. Steuerbar gem. §1 I Nr. 1 S 1 UStG 2. Steuerpflichtig mangels Steuerbefreiung 3. Steuersatz §12 I UStG 19% 4. BMG 1. §10 I 1-2 UStG 2. Mindestbemessungsgrundlage §10 V S1 Nr. 2 UStG prüfen 1. wenn BMG §10 IV UStG > BMG §10 I 1-2 UStG → IV ist anzusetzen 2. maßgeblich = tatsächliche Verhältnisse 3. bei nachträglicher Änderung in anderem VAZ → zwei Sachverhalte in 2 VAZ 5. Steuerentstehung 1. VAZ Übergang §13 I Nr. 1a S 1 UStG
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Wie ist der innergemeinschaftliche Erwerb im UstG geregelt?
1. Steuerbarkeit 1. Lieferung aus Staat A in Staat B (§1a I Nr. 1 UStG) 2. Kleinunternehmerstatus prüfen §1a I Nr 1 lit a & b UStG 3. Erwerb für Unternehmen §1a I Nr. 2 lit a UStG 2. Ort der Lieferung 1. Ende der Versendung §1 II 1 iVm §3d S1 UStG 3. Steuerbarkeit gegeben 4. Steuerbefreiung 1. §4b Nr. 4 UStG n/a wenn WG nicht für Ausführung UE verwendet, für die VSt-Ausschluss nciht eintritt §15 III UStG 2. VSt-Abzug nicht ausgeschlossen gem. §15 II 1 Nr 2 UStG 5. Steuersatz 19% §12 I UStG 6. BMG §10 I UStG 7. Steuerentstehung §13 I Nr. 6 UStG 8. VSt-Abzug §15 I 1 Nr. 3 UStG, kein Ausschlus (s.o.)
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Wie ist die Beförderungsleistung von Inländern geregelt?
1. sonstige Leistung §3 IX 1 UStG 2. Ort der Leistung = Empfängersitzprinzip §3a II UStG 1. Ort des Unternehmers Inland §1 II 1 UStG 3. Steuerbar mangels steuebefreiung 4. Steuersatz 19% §12 I UStG 5. BMG §10 I UStG 1. nur ausgewiesene USt abziehbar wenn falsch berechnet 6. VSt-Abzug berechtigt gem. §15 I 1 Nr. 1 S1-2 UStG 1. Leistung bezogen durch Unternehmer für Unternehmen von anderem Unternehmer 2. Frachtführer schuldet USt der Leistung
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Wie ist die Beförderungsleistung von Ausländern geregelt?
1. Steuerbarkeit 1. nicht steuerbar weil §13b V 1 UStG iVm §2 Nr. 1 UStG 2. sonstige Leistung §3 IX UStG 1. Empfängersitzprinzip §3a II UStG → Inland 2. Steuerfrei weil grenzüberscheitende Beförderung mit Bezug zu WG der Ausfuhr §4 Nr. 3 lit a aa) 3. VSt-Abzug nicht gegeben weil steuerfrei auch wenn auf Rechnung ausgewiesen
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Wie ist der Grundstücksübergang im UStG geregelt?
1. Steuerbarkeit 1. Veräußerung des GrdStk = Lieferung §3 I UStG 2. Gegenleistung = Verbindlichkeitserlass 3. Ort der Lieferung = Belegenheitsort §3 VII 1 UStG 4. → Steuerbar §1 I Nr. 1 UStG 2. Steuerbefreiung 1. gem. §4 IX lit a UStG 1. Verzicht wäre im notariellen Vertag zu erklären §9 III 2 UStG 3. BMG §10 I UStG 1. anzumelden §13 I Nr. 1 lit a 1 UStG analog 4. VSt-Abzug 1. Berichtigung wenn Verhältnisse verändert 2. §15a I, V, VIII, IX UStG → Berichtigung 10 Jahre 1. maßgebliche Zeitraum bei GiG ununterbrochen 3. wenn > Bagatellgrenze → VSt Rückzahlung
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Wie ist die Wasserlieferung von FR → DE geregelt?
1. Steuerbarkeit - innergemeinschaftlicher Erwerb §1 I Nr. 5, §1a I UStG - Ort des Erwerbs → wo sind Wasserbehälter am Ende → Inland §3d 1 UStG 2. Steuerpflichtig mangels Steuerbefreiung 3. BMG §10 I 1 UStG 4. Steuersatz §12 I UStG → 19% 1. Wasser aus Hahn → 7% 2. Wasser aus Großbehälter → 19% 3. keine Steuerermäßigung für Lieferung von Trinkwasser in zu Verbraucherabgabe bestimmten Fertigverpackungen §12 II Nr. 1-2 iVm Nr. 34 Anlage 2 UStG 5. Steuerentstehung §13 I Nr. 6 UStG 6. Steuerschuldner §13a I Nr. 2 UStG → Erwerber 7. VSt-Abzug §15 I 1 Nr. 3 UStG
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Wie ist Abgabe von Trinkwasser an Kunden geregelt?
- gilt als Aufmerksamkeit - keine unentgeltliche Wertabgabe §3 Ib 1 Nr. 3 UStG iVm 1.8 III UStAE
83
Wie sind Unternehmereigenschaft (§2 UStG) und umsatzsteuerliche Organschaft geregelt? (Schaubild)
84
Was sind Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Besonderheiten einer GiG im UStG?
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Wie ist die Kleinunternehmerregelung nach dem JStG 2024 geregelt?
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Welchen Leistungsaustausch gibt es zwischen Ges. und Ges’er i. R. D. Folgenden Phasen nach UStG?: Gründung / Eintritt, während Ges’er-Verh., Ausscheiden / Veräußerung
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Wie wird die Nutzung von KfZ durch Unternehmer und Arbeitnehmer ertragssteuerlich und umsatzsteuerlich behandelt?
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Welche Tatbestandsmerkmale gibt es bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG? Unterschieden nach Inland und Ausland: wie ist 13b bei Lieferungen, Werklieferungen und sonstligen Leistungen zu unterscheiden? Nenne je 6 Anwendungsbeispiele für Auslands- und Inlandsfälle von 13b.
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Was sind mögliche Konstellationen und Rechtsfolgen, wenn Eingangsumsätze (teil-, nicht-, voll) unternehmerisch genutzt werden?
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Welche Orte für sL gibt es unterschieden nach B2B und B2C?
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Was für Aufzeichnungspflichten hat der Unternehmer bei einem nicht steuerbaren innengemeinschaftlichen Verbringen eines Gegenstands zur eigenen Verfügung (§§1a Abs. 2 und 6a Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 1a UStG)?
Gegenstand muss aufgezeichnet werden §22 Abs. 4a UStG
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Was ist eine USt 1 TG Bescheinigung und wo ist sie geregelt? Was ist die Rechtsfolge, wenn man diese Bescheinigung hat?
Bescheinigung über die Eigenschaft eines Unternehmers, dass dieser Bauleistungen erbringt (mind. 10% des Weltumsatzes) wird für maximal 3 Jahre ausgestellt kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden UStAE 13b.3 Abs. 2-5 Voraussetzung für Anwendung des §13b gem. §13b Abs. 5 UStG Wenn ein Unternehmer diese Bescheinigung hat und einem anderen Unternehmer vorzeigt, kann angenommen werden, dass die Anwendung des 13b in Ordnung ist.
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Wie hoch ist die Bagatellgrenze, die für schädliche Ausgangsumsätze bei der Option nach §9 Abs. 1 UStG maßgeblich ist? (z. B. Mieter macht Hausverwaltung und Bausparkassenvertretung nach §4 Nr 11 UStG)
5% 9.2 Abs. 3 UStAE