Wird eine 6b Rücklage in den Veräußerungsgewinn nach §16 EStG einbezogen? Wenn ja wie?
Die 6b Rücklage wird in den Veräußerungsgewinn einbezogen gem. §6b VII EStG, R6b X S5 EStR und H16.9 “Rücklage” EStH
Schema: (Wert Rücklage x Gesellschafteranteil)x6% Strafzins x volle WJ seit Rücklagenbildung
Was ist eine Ergänzungsbilanz und warum ist sie zu bilden?
Welche Steps sind zur Erstellung einer Ergänzungsbilanz nötig?
Ermittlung stille Reserven
1. Ermittlung Summe Stille Reserven (Kaufpreis - KapKo)
2. Aufteilung stille Reserven auf einzelne WG → Berechnung GoF als Restbetrag
- Tabellenschema: BW|TW|still.R|Anteil G’ter|
3. Aufstellung Ergänzungsbilanz
Was ist eine Betriebsschuld und wo ist sie geregelt?
Eine Verbindlichkeit, die durch Betrieb veranlasst ist
H4.2 XV “Betriebsschuld” EStH
Beispiel: Darlehensaufnahme für Erwerb G’ter-Anteil
Was ist ein Disagio? Wie wird er steuerlich behandelt?
Disagio = Abgeld; Anteil von Summe, die z.B. von einer Bank bei Kreditvergabe direkt einbehalten wird. Man erhält nicht 100% sondern z.B. nur 95% der Kreditsumme → 5% Disagio
Ist ein vom G’ter an die PersG vermietetes WG SBV?
Ja, gem. R4.2 XII EStR
Was ist bei Grundstücksverpachtung an die PersG durch den G’ter zu beachten bzgl:
1. Anschaffungszeitpunkt
2. Wert Einlage SBV
3. AfA
Was ist die Sonderbilanz?
Wie wird sie erstellt?
Was gilt für die Fortentwicklung abnutzbarer WG im SBV nach G’ter-Erwerb und wo ist es geregelt?
zu 1 §7/6 BTA-E
- eigene AfA BMG des Erwerbers
- neue AfA Wahl
- betrifft nur Alt-WG der Gesamthand, nicht von G’ter eingebrachte WG
Wie wird die AfA von Gebäuden in der Ergänzungsbilanz fortentwickelt? Welche Grundsätze gelten?
Gebäude / andere abnutzbare WG
1. Abgleich: Was kriegt G’ter in Gesamthand zugewiesen vs. was ist “echte AfA” gem. eigener BMG/AfA-Grundlage
2. Berechnung AK G’ter = 1/x des BW bei Eintritt + zugewiesene stille Reserven des G’ter
3. Berechnung AfA G’ter = Basis neue BMG, ggf. neue Systematik
4. AfA GHB:
1. Alte Systematik der GHB → z.B. §7 IV S 1 Nr. 1 EStG → 3%
2. auf Basis der AK → Obacht: RBW muss auf AK-Wert gerechnet werden → RBWx(100% ND/ RND% x Gesellschafteranteil x AfA p.a. %
3. nur anteilig nach Gesellschafteranteil, sonst würden 100% AfA GHB mit X% Anteil in Erg. Bilanz verglichen
5. Differenz = Mehr/Minderabschreibung
Wie werden BGA in der Ergänzungsbilanz fortgeschrieben?
Wie werden GWG in der Ergänzungsbilanz fortgeschrieben?
GWG = bei Anschaffung idR schon abgeschrieben §6 II EStG → keine stillen Reserven → kein Einfluss Erg.Bil.
- wenn Erwerb später als Jahr Anschaffung = nur stille Reserve noch AK
- da Erwerb Anteil der GWG auch unter §6 II EStG fällt → stille Reserven werden analog GWG aufgelöst
- sofortige Aufwandsvereinnahmung
Beispiel:
- 100.000 GWG 1.5 Jahre vor Gesellschafterwechsel
- 30.000 stille Reserven auf GWG bei Gesellschafterwechsel
- neuer Gesellschafter erwirbt 1/3
→ GWG voll abgeschrieben in t-1,5
→ stille Reserven auf GWG anteilig im Jahr des Erwerbs abzuschreiben → 30.000x(1/3) = 10.000
Wie wird die 6b Rücklage in der Ergänzungsbilanz fortgeschrieben?
Wie wird ein GoF in der Ergänzungsbilanz fortgeschrieben?
Wie wird die Ergänzungsbilanz rechnerisch fortgeschrieben → wie sieht ein Tabellenaufbau aus?
Wie ist eine Gebäudeverpachtung (SBV) in der Sonderbilanz des G’ter weiterzuführen?
Wie ist ein Darlehenszins (SBV) in der Sonderbilanz des G’ter weiterzuführen?
Wie ist ein ARAP in der Sonderbilanz des G’ter weiterzuführen?
Wie geht die Technik der Sonderbilanzfortschreibung?
Wie ist das Ausscheiden eines G’ters aus einer oHG
1. zivilrechtlich
2. steuerrechtlich
allgemein zu bewerten?
zivilrechtlich
- §138 HGB: keine Auflösung der Gesellschaft sondern Fortführung mit restlichen Gesellschaftern
- Anteil wächst übrigen Gesellschaftern zu → §105 III HGB, §712 I BGB
- ausscheidender G’ter Anspruch auf Abfindung die Wert des G’ter-Anteils widerspiegelt §105 III HGB & §728 I 1 BGB
- G’tervermögen = GHV → §39 II Nr. 2 AO als Bruchteilsvermögen zugeordnet → steuerrechtlich ist Anwachsung ein entgeltlicher Übertragungsvorgang
Steuerrechtlich
- Ist Abfindung an G’ter > Wert G’t-Anteil → Lästigkeitszuschlag → Betriebsschuld H4.2 XV EStH
- Ausscheiden = begünstigt nach §16 I NR. 2 EStG weil kompletter Anteil veräußert wird
- verbleibende G’ter = AK der Anteile
- Stille Reserven anteilig aufzudecken
Wie wird eine 6b Rücklage bei einem Gesellschafter-Ausscheiden behandelt? Kann man sie übertragen?
Was ist bei Gebäude-AfA zu beachten, wenn Bestandsgesellschafter den Anteil eines scheidenden Gesellschafter übernehmen?
Was ist bei Machinen-AfA zu beachten, wenn Bestandsgesellschafter den Anteil eines scheidenden Gesellschafter übernehmen?
Was ist beim Ansatz und AfA zu beachten, wenn ein Grundstück aus PV an oHG vermietet wird?